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25.07.2017

Sind Silberfischchen in gebrauchter Wohnung ein Sachmangel?

Das Oberlandesgericht bestätigt nun in 2. Instanz die Abweisung der Klage (OLG Hamm, Urteil vom 12.6.2017, Aktenzeichen: 22 U 64/16). Der Käufer einer gebrauchten Eigentumswohnung könne nicht erwarten, dass diese völlig frei von Schädlingen sei. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie sei es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden sei. Allein dies begründet keinen Mangel. Ein solcher liege erst dann vor, wenn sich die Wohnung aufgrund des Insektenbefalls nicht mehr zum Wohnen eigne und eine unübliche Beschaffenheit aufweise, mit der Verkäufer nicht rechnen müsse. Die Abwesenheit dieser Tiere sei  generell nicht zu erwarten. Von den Tieren gehe grundsätzlich auch keine Gesundheitsgefahr aus, die ihr Vorhandensein schon in geringster Anzahl als mit dem vertraglich vorausgesetzten Wohnzweck unvereinbar erscheinen lasse. Eine völlige Insektenfreiheit könne deswegen nicht als übliche Beschaffenheit erwartet werden.


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