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23.09.2015

Darf ein Sozialleistungsempfänger eine Erbschaft ausschlagen?

Im Zusammenhang mit Erbschaften und Pflichtteil stellt sich immer wieder das Problem, ob ein Sozialleistungsempfänger auf solche Ansprüche verzichten darf bzw. Erbschaften, insbesondere dann, sind sie werthaltig, auch ausschlagen darf. Im Jahre 2011 hatte der BGH für einen Pflichtteilsverzicht, den ein behinderter Sozialleistungsbezieher abgegeben hatte, entschieden, dass dieser grundsätzlich nicht sittenwidrig sei. In dieser Entscheidung hatte der BGH über die Frage der Sittenwidrigkeit einer Ausschlagung gerade nicht entschieden, vielmehr in einem so genannten obiter dictum, eine Art Randbemerkung, angedeutet, dass auch die Erbschaftsausschlagung wohl zu akzeptieren sei. Genau dies stellt nun das Landessozialgericht Bayern in einem Beschluss vom 30.7.2015 infrage.

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21.09.2015

Zur Wirksamkeit eines handgeschriebenen Testaments

Neben der notariellen Beurkundung kann ein Testament auch handschriftlich verfasst werden. Dabei ist allerdings zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Lesbarkeit der Niederschrift gegeben ist. Nur dann kann darin wirksam die Erbfolge geregelt werden [Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2015 - 3 Wx 19/15 -].

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15.09.2015

Neues Erbschaftsteuergesetz liegt vor!

Wie durch die Medien bekannt hatte das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber Änderungen der bisherigen Regelungen gefordert. Darauf reagierte die Bundesregierung nun und legte einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen modifiziert, die vom Verfassungsgericht als zu weit betrachtet wurden. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer unter Berücksichtigung auch des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erreichen.

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15.09.2015

Wer ist die begünstigte Ehefrau im Rahmen eines Bezugsrechts eines Versicherungsvertrags - aktuelle oder geschiedene?

Der BGH hatte sich am 22.7.2015 mit der Frage zu beschäftigen, wer Versicherungsleistungen im Rahmen einer Bezugsberechtigung erhält, ist die Bezugsberechtigung vom Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seiner 1. Ehe auf die „Ehefrau“ erfolgt, ohne dass nach Scheidung und Wiederverheiratung eine Änderung oder Klarstellung zu Gunsten der 2. Ehefrau erfolgte. Der BGH – für manche unverständlich und auch überraschend – entschied zu Gunsten der 1. Ehefrau.

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30.08.2015

Ausschluss von der Vermögensverwaltung umfasst auch das Ausschlagungsrecht

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In bestimmten Konstellationen, insbesondere wenn Eheleute geschieden sind und das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, mag es für den Erblasser von Interesse sein, dass der verbleibende Sorgeberechtigte über den Nachlass, der dem gemeinsamen Kind anfällt, nicht verfügen darf. Gerade in Geschiedenentestamenten finden sich solche Regelungen häufig. Die Verwaltung der Nachlassmasse beim Kind übernimmt dann ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger, ohne dass die Sorgeberechtigung des verbleibenden Elternteils im Übrigen in anderen Bereichen eingeschränkt wäre.

 

Der BGH hatte sich nun am 29.06.2016 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein sorgeberechtigter Elternteil eine Erbschaft für das Kind ausschlagen dürfe, wenn im Testament des verstorbenen Elternteils die Vermögenssorge beim verbliebenen Elternteil ausgeschlossen wurde.

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17.08.2015

Das wär ja noch schöner…

Der BGH hatte mal wieder über die Durchführung von Schönheitsreparaturen zu entscheiden. Diesmal allerdings war der Fall relativ kurios: Laut Mietvertrag war der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, führte sie aber dennoch aus. Die Ausführung der Arbeiten gelang ihm allerdings so schlecht, dass er von seinem Vermieter die erneute Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangte. Als sich der Vermieter weigerte, erhob der Mieter Klage.

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31.07.2015

Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte?

Viele Personen sichern sich für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit mittlerweile über eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ ab. Existiert eine wirksame Vorsorgevollmacht, darf ein Betreuer dann nicht bestellt werden, ist also nachrangig, wenn der Vorsorgebevollmächtigte in der Lage ist, diese Vorsorgevollmacht auch auszuführen. In einer klassischen Vorsorgevollmacht sind in der Regel auch Bankgeschäfte erfasst. In der Praxis allerdings lässt sich immer wieder feststellen, dass Banken diese nicht akzeptieren wollen. Ist dies rechtens?

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31.07.2015

Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen des Pflichtteilsrechts

In Erbfällen kommt es häufig vor, dass Ehegatten gemeinsam ein Grundstück besessen haben. Stirbt ein Ehegatte, stellt sich im Rahmen der Regelung von Pflichtteilsansprüchen häufig die Frage, welchen Wert diese hälftige Miteigentumsanteil hat. Dabei unterscheidet der BGH in einem Urteil vom 13.5.2015 zum Az. IV ZR 138/14, ob der Miteigentum innehabende Ehegatte Erbe wird oder ein Dritter.

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13.07.2015

Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich unzulässig

Der BGH hatte erneut über einen Unterlassungsanspruch einer WEG wegen zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit zu entscheiden. Mit Urteil vom 10.7.2015, Aktenzeichen: V ZR 169/14, entschied er, dass sich eine WEG erfolgreich gegen die nächtliche Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wehren kann.

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01.07.2015

Bundesverfassungsgericht: In Vorsorgevollmacht kein Verzicht auf gerichtliche Genehmigung zulässig

Zur Vermeidung einer Betreuung verweist das Gesetz nunmehr ausdrücklich auf die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, hin, die sicherstellt, dass eine Person, die ihre eigenen rechtlichen Belange nicht mehr erledigen kann, durch einen Bevollmächtigten im Rechtsverkehr vertreten wird. Immer mehr Personen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, die sich grundsätzlich in der Praxis auch als gutes Mittel der Eigenversorgung erwiesen hat. Wenngleich zu Beginn der Entwicklung Gefahren, die mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind, häufig nicht adäquat geregelt wurden und man heute dazu übergegangen ist, hier sehr viel sorgfältiger Kontrollmechanismen einzuplanen, ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht nach wie vor eine zu erwägende Möglichkeit der Selbstversorgung. Allerdings auch dann, wenn eine solche Vorsorgevollmacht erteilt ist, gibt es für bestimmte Maßnahmen – beispielsweise Behandlungsabbruch oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen – die Notwendigkeit, diese vorab unter bestimmten Umständen durch das Betreuungsgericht genehmigen zu lassen. Kann auf das Genehmigungserfordernis verzichtet werden?

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