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26.06.2015

Verfassungsgerichtshof Bayern: 89 bayerische Kommunen dürften als Wohnungsmangelgebiete ausgewiesen werden

Vor geraumer Zeit räumte der Gesetzgeber das Recht ein, nach bestimmten Kriterien Städte und Gemeinden als Gebiete mit Wohnungsmangel auszuweisen. Ist eine solche Ausweisung durch die Staatsregierung für ein Gebiet erfolgt, reduziert sich die gesetzliche Kappungsgrenze für Mieterhöhung von 20 % auf 15 %. Dagegen erhob ein Vermieter Klage mit dem Argument, unter anderem sein Eigentumsgrundrecht sei negativ betroffen, insofern die Festsetzung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Er argumentierte des Weiteren, dass die Vorgehensweise gegen das Grundgesetz verstoße. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte die Benennung am 16.6.2015 nunmehr für rechtens.

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25.06.2015

Legionellenbefall in Mietwohnung

Der BGH hatte sich am 6.5.2015 zum Az. VIII ZR 161/14 mit einem Fall zu beschäftigen, in dem ein Wohnraummieter aufgrund einer akuten Legionellen-Pneumonie ins Krankenhaus eingeliefert wurde und dort verstarb. Die Erbin des Mieters verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld, nachdem die Gesundheitsbehörde im Mietshaus festgestellt hatte, dass das Trinkwasser eine stark erhöhte Legionellen-Konzentration aufweist.

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23.06.2015

Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit

Der 9. Senat des BAG hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung in Bezug auf die nachträgliche Kürzung des Urlaubs  bzw. der Urlaubsabgeltung aufgegeben und mit Urteil vom 19.5.2005 – Aktenzeichen: 9 AZR 725/13 – entschieden, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1 BEEG nicht mehr ausüben kann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Die Kürzungsbefugnis setzt nämlich voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Bisher wurde nach der sogenannten Surrogatsionstheorie entschieden; hiernach wird der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wie jeder andere Geldanspruch behandelt.

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03.06.2015

Die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Bereits im Jahr 2012 hatte das LAG Berlin-Brandenburg und das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP angenommen und für Zeiträume ab den Jahren 2004 damit den Weg für so genannte Differenzlohnklagen (Equal Pay) eröffnet. Der Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gilt nämlich immer da, wo die Bezahlung nicht in einem Tarifvertrag anders geregelt ist. Die Unternehmen der Zeitarbeit, die seinerzeit den Tarifvertrag der CGZP angewendet haben, mussten damit rückwirkend den Lohn an ihre Mitarbeiter bezahlen, den vergleichbare Arbeitnehmer in dem eingesetzten Unternehmen erhalten haben. Dies führte nicht nur zu Nachzahlungen an die Arbeitnehmer sondern auch zu einer nachträglichen Korrektur der Sozialversicherungsbeiträge.

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02.06.2015

Schimmel in der Eigentumswohnung? Sondereigentümer hat Anspruch auf Wärmedämmung!

Tritt Schimmel in der Wohnung auf, gibt es immer zwei mögliche Ursachen: falsches Lüftungsverhalten des Nutzers oder unzureichende Wärmedämmung und infolgedessen Kondenswasserbildung an bestehenden Kältebrücken. Das LG Karlsruhe hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, indem der Sondereigentümer seine Wohnung vermietet hatte. Es trat Schimmel auf und Sondereigentümer und Mieter stritten über die Verursachung. Daraufhin leitete der Mieter gegen den Sondereigentümer ein selbständiges Beweisverfahren ein. Der Sondereigentümer verkündete den übrigen Miteigentümern in diesem Verfahren den Streit. Im weiteren Verlauf wurde in der Eigentümerversammlung über eine Sanierung der Dämmung abgestimmt; die Mehrheit lehnte diese Maßnahme ab. Hiergegen erhob der Sondereigentümer Anfechtungsklage und verlangt die Durchführung einer Innensanierung gemäß der vorliegenden Empfehlung des Sachverständigen aus dem selbstständigen Beweisverfahrens.

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27.05.2015

Gewalttätiger Mieter-Vermieter darf kündigen!

Die Fälle, in denen Gewalt gegen die Mietsache oder gegen Mitbewohner stattfindet, nehmen in der anwaltlichen Praxis zu. Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertige. Es stellte fest, dass eine solche Vorgehensweise den Hausfrieden so sehr störe, dass der Vermieter berechtigt sei, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

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27.05.2015

Kündigungeinschränkung trifft auch den neuen Vermieter als Rechtsnachfolger

Kommt es zu dem Verkauf einer Mietsache, tritt nach § 566 BGB in aller Regel der neue Vermieter in den bestehenden Mietvertrag mit allen seinen Rechten und Pflichten ein. Ist dort eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit vereinbart, so ist auch der neue Vermieter nach einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az. 10 C 0131/14) daran gebunden.

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11.05.2015

Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

Die Bezeichnung einer Einheit in der Teilungserklärung gibt gewissermaßen den Zweck der Nutzung wieder, der dem jeweiligen Eigentümer erlaubt ist, ohne dass er bei dieser Nutzung eine Aufforderung zur Unterlassung durch die übrigen Eigentümer befürchten muss. Jede andere Nutzung als die der Teilungserklärung vorgegebene kann eine zweckwidrige Nutzung darstellen, die gerade diesen Unterlassungsanspruch unter gewissen Umständen gewährt. So kann ein “ Hobbyraum“ nicht ohne weiteres als Wohnraum vermietet werden. Unter dem Begriff Hobbyraum versteht man die temporäre Nutzung zum Basteln oder Feiern, erwartet aber nicht den dauernden Aufenthalt von Personen.

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27.04.2015

Waffen im Nachlass - was tun?

Gar nicht so selten kommt in der Praxis der Fall vor, dass sich in einem Nachlass Waffen befinden. Problematisch wird es insbesondere, wenn der Erbe selbst zu Führung erlaubnispflichtiger Schusswaffen nicht berechtigt ist. Was also tun?

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21.04.2015

Laufzeit und Vergütung müssen bei der Verwalterbestellung in wesentlichen Umrissen geregelt sein

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 27.02.2015, Az.: V ZR 114/14, zu der Frage geäußert, welche Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrages zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters geregelt sein müssen; im Grundsatz sei es laut BGH erforderlich, dass Laufzeit und Vergütung bekannt sind. Hiervon können nur übergangsweise abgewichen werden, weil beide Gesichtspunkte nicht nur für den Verwaltervertrag, sondern auch für die Auswahlentscheidung im Rahmen der Bestellung von wesentlicher Bedeutung sein.

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