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18.12.2014

Erbschaftssteuer - das nächste Kapitel

Das ErbStG war in den letzten Jahren immer wieder Stein des Anstoßes und Grund für Verfahren. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014 über die Frage, inwieweit Privilegierung von Betriebsvermögen unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG sei.

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15.12.2014

Brand in der Eigentumswohnung: keine Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Übernahme der Unterbringungskosten

Es passiert nicht oft, aber es passiert: ein Wohnungseigentümer erleidet einen Schaden an seinem Sondereigentum. Die Frage die sich dann anschließt lautet: wer kommt für den Schaden auf? Im zugrundeliegenden Fall gab es einen Brand am Dachstuhl der Ei-gentumswohnanlage. Die Feuerwehr löschte den Brand, das Löschwasser suchte sich seinen Weg und machte die darunter liegende Eigentumswohnung unbewohbar. Der betroffene Eigentümer mußte anderweitig untergebracht werden.

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09.12.2014

Bestand einer transmortalen Vollmacht zu Gunsten des Miterben

Vorsorgevollmachten werden in der Praxis immer relevanter. Diese Vorsorgevollmachten werden in aller Regel als Generalvollmachten und über den Tod hinaus, das heißt transmortal, erteilt. Sie können daher auch noch im Rechtsverkehr genutzt werden, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. Eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013 brachte insofern Unruhe, als dass das OLG Hamm feststellte, dass eine solche Vollmacht, die dort allerdings an einen Alleinerben gegeben war, mit Ableben des Vollmachtgebers erlischt. Das OLG Schleswig hatte nun am 15.07.2014 über den Fall zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn der Erblasser von einer Erbengemeinschaft beerbt wurde und an einen Miterben eine solche transmortale Vollmacht gegeben war.

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01.11.2014

Generelle Redezeitbeschränkung in Wohnungseigentümerversammlung unzulässig

In Wohnungseigentümerversammlungen geht es oftmals heiß her. Gerade in großen Gemeinschaften kann es daher notwendig sein, die Redezeit des einzelnen Eigentümers zu begrenzen, wenn die Tagesordnung zahlreiche Beschlüsse vorsieht und die Einhaltung eines zeitlichen Rahmens dadurch sichergestellt wird. Im Zusammenhang mit schwierigen Beschlüssen, zum Beispiel der Sanierung des Gemeinschaftseigentums, kann es im Einzelfall auch mal notwendig sein, der Diskussion zwischen den Eigentümern freien Lauf zu lassen. Nur so ist es möglich, verschiedene Aspekte vorzutragen, die für die Entscheidung bei der Entschlussfassung hilfreich sind.

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01.11.2014

Sanierungspflicht am gemeinschaftlichen Eigentum einer WEG

Führen Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum dazu, dass das Sondereigentum nicht nutzbar ist, muss im Wege der Beschlussfassung umgehend die Sanierung beschlossen werden. Für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters der Wohnungseigentümer) sei bei der im Rahmen der Beschlussfassung erforderlichen Ermessensentscheidung kein Raum. Eine Verzögerung der Beschlussfassung zur Sanierung führt zum Schadenersatz [BGH, Urteil vom 17.10.2014, V ZR 9/14].

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25.09.2014

Welche Bedeutung hat die Bauherrenunterschrift unter einem Tekturantrag?

So lange die Baugenehmigung noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, das Objekt daher nicht vollständig fertig gestellt ist, kann die Baugenehmigung durch kleine Änderungen noch verändert werden. Hierfür ist ein so genannter Tekturantrag erforderlich, der bei der zuständigen Baubehörde einzureichen ist. Dieser Tekturantrag ist zwingend vom Bauherren zu unterschreiben. Der BGH hatte sich nun im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage zu beschäftigen, wie diese Unterschrift des Bauherrn auszulegen ist. In dem zu Grunde liegenden Fall beauftragte der Bauherr den Architekten auf Grundlage eines schriftlichen Angebots mit Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Nachdem das Gebäude fertig gestellt wurde, nimmt der Bauherr den Architekten auf Schadenersatz wegen einer Vielzahl von Planungs- und Überwachungsleistungen in Anspruch. Er führt insbesondere an, dass das Haus 80 Zentimeter zu tief liege und einzelne Bauteile über die Grundstücksgrenze ragen. Außer-dem liege eine Überschreitung der Baukostengrenze vor.

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25.09.2014

Zum Haftungsumfang des Beirats bei Ansprüchen gegen den Verwalter

In WEG-Verfahren gewinnt die Frage, ob auch der Verwaltungsbeirat bei einer erfolgreichen Anfechtung der Jahresabrechnung haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, angesichts der Häufigkeit von Beschlussanfechtungsverfahren immer mehr an Bedeutung. Regelmäßig wird versucht, den Beirat dadurch aus der Schusslinie zu nehmen, dass er in der Eigentümerversammlung, in der die jeweilige Jahresabrechnung beschlossen wird, durch einen Beschluss entlastet wird. Wird jedoch die Jahresabrechnung wegen gravierender Mängel angefochten, so erfolgt regelmäßig auch die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses sowohl des Verwalters als auch des Beirats.

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16.09.2014

Anordnung einer Kontrollbetreuung

Bereits am 02.09.2014 haben wir davon berichtet, dass die Bundesregierung eine Änderung des Betreuungsrechts vorantreiben will, weil die Zahl der Missbrauchsfälle mit erteilten Vorsorgevollmachten steigt. Im Zusammenhang mit einem solchen möglichen Missbrauch hatte nun der BGH am 16.07.2014 über die Frage der Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung bei möglichem Interessenkonflikten zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bezüglich der Verwertung eines Grundstücks zu entscheiden. Das Amtsgericht hatte einen solchen Kontrollbetreuer eingesetzt, das Landgericht eine hiergegen eingelegte Beschwerde abgewiesen.

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05.09.2014

Mehrere Sicherheiten im Wohnraummietverhältnis - zulässig?

Für die Wohnraummiete legt § 551 I BGB fest, dass die Kaution höchstens das dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen darf. § 551 IV BGB erklärt diese Regelung für nicht abänderbar. Das Landgericht Berlin hatte sich nun in seinem Beschluss vom 07.04.2014 (wieder einmal) mit der Frage zu beschäftigen, ob diese Begrenzung auch dann gilt, wenn der Steller einer zusätzlichen Sicherheit, z.B. ein Bürge, diese Sicherheit von sich aus und unaufgefordert anbietet.

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02.09.2014

Betreuung vs. Generalvollmacht

Das Instrument der Vorsorgevollmacht verbreitet sich immer mehr. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht ist das Betreuungsgericht in dem Fall, in dem eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann gehindert, einen Betreuer nach Betreuungsrecht zu bestellen. Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung übernimmt dann der Generalbevollmächtigte, der nach üblicher Ausgestaltung der Vollmacht nahezu alles tun kann. Diese Freiheit bringt Flexibilität, birgt jedoch auch Gefahren. Nun will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Betreuungsrechts vorantreiben, um Missbrauch von Vorsorgevollmachten einzudämmen.

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