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06.06.2013

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (neu: Vermögensauskunft) nun bereits nach zwei Jahren zu wiederholen

In diesem Jahr wurde das Zwangsvollstreckungsrecht umstrukturiert und geändert. Die früher als eidesstattliche Versicherung bekannte Verzeichnung des Gesamtvermögens des Schuldners zur Information des Gläubigers mit dem Ziel, weitere Vermögensgegenstände für die Zwangsvollstreckung ausfindig zu machen, heißt nun Vermögensauskunft. Innerhalb der dazu leistenden Angaben wurde nun detailliert, um dem Gläubiger weitere Möglichkeiten zu bieten.

Auch eine Neuerung des Gesetzes ist, dass das Vermögensverzeichnis nun nicht mehr alle drei Jahre zu wiederholt, vielmehr bereits nach zwei Jahren für neue Abgabe angefordert werden kann.

Gilt dies auch für eidesstattliche Versicherungen, die vor der gesetzlichen Neuregelung abgegeben worden?

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06.06.2013

Begründen vorangegangene Renovierungsarbeiten Anspruch auf höheren Trittschallschutz?

In der Praxis ist häufiger Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern bzw. zwischen Mieter und Vermieter die Geräuschentwicklung in älteren Mietwohnungen. Die damaligen Baustandards gewährleisten nach heutiger Sicht allzu häufig kein geräuschfreies Wohnen, indem aus dem oben befindlichen Wohnungen Lärm, auch Kinderlärm, teilweise bloße Schrittgeräusche, nach unten dringen und sich die darunter wohnenden Personen dadurch belästigt fühlen. Oft wird die Forderung nach Nachbesserung der Trittschalldämmung et cetera erhoben.

Muss der Vermieter einer solchen nachkommen?

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06.06.2013

Ersatznacherbe muss bei der Löschung eines Nacherbenvermerks nicht zustimmen!

Besondere familiäre Konstellationen bedingen mitunter besondere Gestaltungen im Rahmen des Testaments. Eine solche »besondere« Gestaltung ist die Vor- und Nacherbschaft. Sie lässt sich in bestimmten Sachverhalten, so zum Beispiel im Rahmen von Bedürftigen-, Behinderten – und Geschiedenentestamenten kaum vermeiden und erfüllt dort ihren Sinn. Verunglückt wird sie meistens dann verfügt, wenn ohne rechtliche Beratung privatschriftliche Testamente abgefasst werden, die dann als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden sollen.

Sind für den Nacherben Ersatznacherben benannt und soll aus dem der Nacherbfolge unterliegenden Nachlass eine Veräußerung getätigt werden, ist der potentielle Ersatznacherbe allerdings noch gar nicht geboren, muss er  gleichwohl zustimmen. Dies führt praktisch zu nahezu irrwitzigen Ergebnissen, da das Alter der Nacherben und deren Geburts- und Zeugungsfähigkeit von der Rechtsprechung für unbeachtlich angesehen wird.

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05.06.2013

Kauf einer Eigentumswohnung: BGH konkretisiert die Voraussetzungen für die Arglisthaftung des Verkäufers

Eine fehlende Baugenhemigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten, so der BGH in einem Urteil vom 12.4.2013, Az.: V ZR 266/11. Der BGH urteilte weiter, dass Arglist des Verkäufers zumindest Eventualvorsatz voraussetzt; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.

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31.05.2013

Gesetzesänderungen zum Juni 2013

Zum 1. Juni treten einige Gesetzesänderung in Kraft, die zum Teil für Verbraucher wichtige Neuregelungen enthalten:

Zum Schutz vor überzogenen Gebühren müssen die meisten Warteschleifen für Telefonkunden künftig kostenlos sein. Bei Service- Nummern wie 0180 oder 0900 sind solche Schleifen nur noch zulässig, wenn sie umsonst sind oder für den ganzen Anruf ohnehin ein Festpreis gilt. Auch bei Gratis-Nummern bleiben Warteschleifen erlaubt, ebenso bei normalen Ortsvorwahlen - hierfür sind dann aber die üblichen Gebühren zu zahlen, wenn Kunden keinen Pauschaltarif (Flatrate) für Festnetzverbindungen haben. Bei Service-Nummern müssen die Anrufer zu Beginn über die voraussichtliche Dauer der Warteschleife informiert werden.

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27.05.2013

Vorläufiger Stopp des Verkaufs rechtsextremistischer Kleidung auf eBay

In Zeiten des NSU-Prozesses hat der Handel mit rechtsextremistischen Kleidungsstücken sicherlich eine besondere Brisanz. Sensibel reagiert auch die Internetplattform eBay und hat den Verkauf für bestimmte, der rechtsextremen Szene zugeordnete Kleidungsmarken gestoppt. Der Verkauf sollte vom Verkäufer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes wieder erzwungen werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth schob dem allerdings einen Riegel vor.

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24.05.2013

Parteigutachten im Widerspruch zu gerichtlichem Gutachten: Richter muss Sachverhalt aufklären!

Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt.

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24.05.2013

Knieschuss im Home-Office ist kein Arbeitsunfall!

Wird ein Überfall auf einen im Home-Office beschäftigten Mitarbeiter verübt, so stellt dies nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein direkter Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. So urteilte das Sozialgericht Dresden in einer Entscheidung vom 8.5.2013, Aktenzeichen: S 5 U 293/12. Versicherungsschutz bestehe nur bei Vorliegen betriebsbezogener Motive für den Angriff des Täters, so dass Sozialgericht.

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23.05.2013

Darf man ein Testament malen?

In der Praxis finden sich oft die skurrilsten Testamentsformen. Manch einer reimt, ein anderer schreibt seinen letzten Willen auf einem Bierdeckel nieder. Das OLG Frankfurt am Main hatte sich am 11.02.2013 mit einem Fall zu beschäftigen, in dem das Testament aus einer Kombination aus Worten und einem Pfeildiagramm bestand. Ist ein solches Testament wirksam?

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16.05.2013

Urlaubsabgeltung eines Arbeitnehmers nach Vergleich mit Erledigungsklausel

Eine Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich umfasst auch die mit der Been-digung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Ansprüche des Klägers auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs. Dies urteilte das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013, Az.: 9 AZR 844/11.

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