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25.02.2013

Auch lange Mängellisten stehen der Abnahme nicht entgegen

Die Auftragnehmerin errichtet im Jahr 1996/97 ein Bauvorhaben, das aus elf Häusern mit 128 Wohnungen und 147 Tiefgaragenstellplätzen besteht. Die Baumängelgewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre. Wegen zahlreicher Baumängel nimmt die Auftraggeberin das Bauunternehmen auf Kostenvorschuss in Anspruch. Das Bauunternehmen wendet im Wesentlichen die Einrede der Verjährung ein, weil die Abnahme des Bauvorhabens in Etappen erfolgt sei und die erste Etappe bereits im Dezember 1996 übergeben worden sei, so dass die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen habe. Die Auftraggeberin meint, es handele sich um eine so genannte gestreckte Abnahme, bei der einzelne Bauteile und Wohnungen abgenommen worden seien, es jedoch keine Gesamtabnahme gegeben habe, so dass es auf den letzten Akt des Abnahmevorgangs ankomme, der unstreitig am 08.12.1997 stattgefunden habe. Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es daher maßgeblich darauf an, ob die Gesamtabnahme bereits am 15.5.1997 oder erst am 8.12.1997 stattgefunden hat.

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19.02.2013

Tiefgaragenstellplatz darf grundsätzlich nur zum Abstellen von Autos genutzt werden

Angemietete Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht aber zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden. Hierauf weist das Amtsgericht München hin (Urteil vom 21.11.2012, Az.: 433 C 7448/12, rechtskräftig).

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14.02.2013

Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Aufhebung eines Erbvertrages unter Ehegatten

Haben Ehegatten einen notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen einer beabsichtigten Scheidung durch notarielle Vereinbarung wieder aufgehoben, so bedarf es jedenfalls dann der Vorlage eines Erbscheins, wenn die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zweifelhaft bleibt und wegen behaupteten Aufgebens des Scheidungsbegehrens Ermittlungen tatsächlicher Art etwa zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage erforderlich sind.

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12.02.2013

Schwarzgeldabrede lässt Gewährleistungsrechte untergehen

Eine Vereinbarung der Parteien, die Handwerkerleistung ohne Rechnung zu erbringen , damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), läßt beim Auftraggeber der Leistungen gegenüber dem Unternehmer die Gewährleistungsrechte untergehen. Der 1. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass in solchen Fällen der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, und hat die Klage des Bestellers auf Ersatz von Kosten für die Beseitigung von Mängeln zurückgewiesen.

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07.02.2013

Stärker Schutz der nichtehelichen Kinder geplant

Gerade dann, sind die nichtehelichen Kinder vor dem 01.01.2009 geboren, stellt sich in der Praxis oft die Schwierigkeit, die notwendigen Daten im Rahmen eines Erbfalls auch zu ermitteln. Solche Kinder sind nämlich nicht im Geburtsregister beider Elternteile eingetragen, vielmehr bislang nur bei der Mutter. Um diese Schwierigkeiten abzumildern hat der Bundestag am 31.01.2013 ein Gesetz beschlossen, mit dem vorhandene Informationen hinsichtlich nicht nichtehelicher Kinder für das Nachlassverfahren des Vaters sichergestellt werden.

 

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07.02.2013

Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

Das BAG entschied in einer aktuellen Entscheidung, dass die Ablehnung eines Bewerbers mit Berufserfahrung ein Indiz für altersbedingte Benachteiligung darstellen kann, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber in einer Stellenanzeige Berufsanfänger sucht.

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01.02.2013

Leiharbeitnehmer zählen mit bei der Betriebsgröße nach § 23 KSchG

Bei der Berechnung der Betriebsgröße nach § 23 Kündigungungsschutzgesetz (KSchG) sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem »in der Regel« vorhandenen Personalbedarf beruht.

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01.02.2013

Enterbte Schlusserbin wird von anderer Schlusserbin beerbt

Nach wie vor weit verbreitet sind letztwillige Verfügungen in Form des gemeinschaftlichen Testaments, häufig laienhaft als Berliner Testament bezeichnet. In einem solchen gemeinschaftlichen Testament ist es die klassische Lösung, den Ehegatten als Alleinerben einzusetzen, danach nahe Verwandte, meistens Abkömmlingen (= so genannter Schlusserbe). Dies bringt es mit sich, dass für den ersten Erbfall mögliche Pflichtteilsberechtigte, wie Abkömmlinge, enterbt sind  und ihr Recht auf den Pflichtteil geltend machen können.  Häufig wird diese Konstruktion im Rahmen der letztwilligen Verfügungen flankiert durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Diese besagt, dass dann, macht der enterbte Abkömmling für den ersten Todesfall seinen Pflichtteil geltend, er für den zweiten Erbfall ebenfalls enterbt ist, also nicht Schlusserbe wird.

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24.01.2013

Gehaltserhöhung lässt Recht des Arbeitgebers zur Kündigung nicht entfallen

Ein mit seinem Arbeitsplatz unzufrieden Arbeitnehmer wollte im Frühjahr 2011 eine neue Arbeitsstelle antreten. Der Arbeitgeber versuchte ihn zu halten und bot ihm an, eine Ge-haltserhöhung von monatlich 500 € zu zahlen,wenn er bleibe . Der Arbeitnehmer verzichtete daraufhin auf die neue Arbeitsstelle und wurde von dem alten Arbeitgeber fünf Mo-nate später betriebsbedingt gekündigt.

Bestand diese Möglichkeit für den Arbeitgeber tatsächlich?

 

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23.01.2013

Wer haftet für Miete nach dem Tod des Mieters?

Verstirbt der Mieter einer Mietswohnung stellt sich also häufig die Frage, wer in diesem Vertrag eingetreten ist und wann der Vertrag gekündigt werden kann. Bis zur Klärung der Erbfolge besteht hier eine unerquickliche Grauzone, in der sich durchaus nicht unerhebliche Verbindlichkeiten für den Erben anhäufen können. Er muss dann nicht nur Mieten zahlen, vielmehr auch die Wohnung räumen und notwendige Schönheitsreparaturen oder Schadensbeseitigungsmaßnahmen durchführen.

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