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07.08.2023

Der undankbare Enkel und das Wohnrecht der Oma

Der Enkel verhielt sich gegenüber seiner Großmutter anfänglich redlich, bis er ca. eineinhalb Jahre nach Übernahme das „unentgeltliche Nutzungsverhältnis“ der Großmutter kündigte. Er verkaufte das Haus für mehr als den doppelten Preis an ein junges Paar. Die Großmutter blieb streitbar und verklagte den Enkel auf Feststellung des mündlich vereinbarten lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts und gewann. Dieser Gewinn führte jedoch nicht dazu, dass die Käufer das Haus nicht nutzen konnten. Nachdem den Käufern das eingeräumte schuldrechtliche Wohnungsrecht nicht bekannt war (Stichwort: „Gutgläubiger Erwerb“), da dieses eben nicht dinglich im Grundbuch vermerkt war, musste die Großmutter ausziehen. Sie hat allerdings Schadensersatzansprüche gegen ihren Enkel.


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