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13.06.2023

Erbunwürdigkeit durch Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht immer dann, wenn Klage erhoben wird und der Beklagte nicht erscheint. Er hat dann zwar Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei sind jedoch bestimmte Fristen zu beachten. Sind die entsprechenden Fristen verstrichen, ist das Versäumnisurteil „fix“. Im vorliegenden Fall war nach dem Tod des Vaters zwischen dessen Tochter und seiner Witwe streitig, ob ein Testament möglicherweise durch die Witwe gefälscht worden war. Davon nämlich gegen die Tochter aus und erhob Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit. Zum Gerichtstermin erschien die Witwe nicht und legte auch keinen rechtzeitigen Einspruch ein mit der Folge, dass das Versäumnisurteil rechtskräftig geworden war.

Für das Erbscheinsverfahren entfaltete das Versäumnisurteil, so der BGH am 26.4.2023 zum Az. IV ZB 11/22, Bindungswirkung. Das Nachlassgericht musste also im Rahmen der Erteilung des beantragten Erbscheins von der Erbunwürdigkeit der nicht erschienenen Witwe ausgehen.


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