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18.01.2013

Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Dankesformel im Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht billigte dem Arbeitgeber zu, ein Zeugnis auch ohne eine solche Abschlussformel zu erstellen. Solche Sätze seien nicht beurteilungsneutral, sondern geeignet, die objektiven Zeugnisaussagen zur Führung und Leistung des Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu relativieren. Insbesondere lasse ihr Weggelassen nicht den Schluss auf ein unfriedliches Ausscheiden zu. Vor diesem Hintergrund können es auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers geben, eine solche Formel ans Ende zu stellen. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden ist. Er muss sich diese dann zwar nicht gefallen lassen, kann allerdings keine andere Schlussformel beanspruchen.


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