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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefanie Scheuber

Persönliche Betreuung versus „Anwaltsmasse“

Dr. Stefanie Scheuber Kanzleirundgang Kooperationen


Ganz bewusst haben wir uns für die Bildung einer kleinen Struktur entschieden. Die persönliche Betreuung Ihrer Rechtsangelegenheit mit Engagement und Sachkunde steht für uns im Vordergrund. Sie wissen, wen Sie ansprechen können  –  wir wissen, mit wem wir sprechen und kennen Ihrer persönlichen Bedürfnisse in der Beratung. Eine Rechtsangelegenheit wird damit nicht eine anonyme Akte.

Spezialität versus Generalismus?

Spezialisierung, aber auch die Fähigkeit, allgemeine zivilrechtliche Sachverhalte zu bearbeiten, schließen sich nicht aus.

Die in der Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte sind auf ihren jeweiligen Spezialgebieten langjährig erfahren und tätig. Mit zwei Fachanwaltschaften gelingt es, speziell notwendiges Wissen zur Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheiten auch über einzelne Fachbereiche hinaus miteinander zu verzahnen. Interdisziplinäre Betreuung auch zwischen den Rechtsanwälten ist für uns selbstverständlich.

Allerdings verliert der beste Rechtsanwalt an Qualität, ist er nicht in der Lage, über sein Spezialgebiet hinaus generelle Zusammenhänge zu erfassen und Ihre Rechtsangelegenheit auch über den berühmten „Tellerrand“ hinaus zu betreuen. Soweit sich hier dennoch sehr spezifische Fragen stellen, können wir auf ein gutes Netzwerk an Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und anderen Berufsträgern zurückgreifen, die wir nicht als Konkurrenten, vielmehr als Partner sehen. Selbstverständlich sind wir auch in der Lage, Ihre persönlichen Berater – zum Beispiel Ihren Steuerberater – in die Bearbeitung partnerschaftlich einzubinden.