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Ihr Tag sollte entspannt sein

Streitigkeiten, ob gerichtlich oder außergerichtlich, binden Energie. Die Aufgabe Ihres Anwalts ist es, unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren und Ihre berechtigten Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen und dabei bestmöglichst Ihre Energie zu schonen. Oftmals ist es hierbei entscheidend, eine sachgerechte und fundiert juristische Vorgehensweise frühzeitig an den Tag zu legen, um ein schnelles, energiesparendes und für Sie optimales Ergebnis zu erreichen.

Aktuelle ThemenKostenerstattung für privates Sachverständigengutachten? und Nachrichten

 

Bauprozesse zu führen ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Dem Bauherrn fehlt oft schon die notwendige Kenntnis dazu, ob die Bauausführung tatsächlich mangelhaft ist oder nicht. Um in einem eventuellen Klageverfahren einen entsprechenden Sachvortrag führen zu können, werden deshalb gerne vorprozessual private Sachverständigengutachten beauftragt. Diese Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen sogar im Rahmen der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden. Der BGH hat dies in der Vergangenheit immer dort bestätigt, wo die Prozessbezogenheit des Gutachtens gegeben ist und darüber hinaus „eine verständige unvernünftige Partei die Einholung als sachdienlich ansehen durfte“. Das sei – so der BGH – immer dort zu bejahen, wo eine Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag imstande wäre. Benötigt der Auftraggeber daher das Gutachten, um eine Waffengleichheit zur Sachkunde des Bauunternehmers herzustellen, sollen die Kosten erstattungsfähig sein.

In dem Fall, der der Entscheidung des BGH vom 1.2.2017 zugrunde lag (VII ZB 18/14), hatte allerdings der Bauunternehmer selbst prozessbegleitend ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Nachdem der Auftraggeber im Prozess 60 % der Kosten zu tragen hatte, beantragte der Bauunternehmer auch die Festsetzung der Kosten für das Privatgutachten. Der BGH entschied allerdings, dass die Kosten in diesem Fall nicht erstattungsfähig seien. Dabei betonte der BGH allerdings, dass es für die Frage der Erstattungsfähigkeit keine Rolle spiele, ob das Gutachten den Prozess in irgendeiner Richtung hätte beeinflussen können. Entscheidungserheblich sei einzig und allein, ob eine Partei im Zeitpunkt der Einholung des Sachverständigengutachtens die Aufwendung dieser Kosten als sachdienlich ansehen konnte. Da dies in dem zur Entscheidung stehenden Fall nicht so war, ließ der BGH die Kostenfestsetzung des Parteigutachtens nicht zu.

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Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff des Zivilrechts stellt einen Oberbegriff für die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Personen dar.

Das Zivilrecht, seine Regelungen und deren Folgen, bestimmt unser tägliches Leben. So gehen Sie zum Beispiel jeden Tag Verträge ein, ohne dass Sie sich dessen unmittelbar bewusst sind. Bereits mündliche Erklärungen können Verträge begründen. Bei solchen Vertragsschlüssen erhalten Sie Rechte von Ihrem Vertragspartner, gehen jedoch gleichzeitig auch vertragliche Pflichten ein. Immer dann, wenn einer der Vertragspartner vertragliche Verpflichtungen verletzt, so also das ausbalancierte Gefüge zwischen Rechten und Pflichten ins Wanken gerät, stellt sich die Frage, welche Reaktionen angebracht und rechtlich möglich sind.

Auch das Schadensrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts. Werden Sie durch Dritte beispielsweise an Ihre Gesundheit, in Ihrem Eigentum oder in sonstiger Weise finanziell geschädigt, helfen wir Ihnen, adäquaten Ausgleich für den erlittenen Schaden zu erlangen.

Zivilrechtliche Beziehungen unter Personen sind regelmäßig vielschichtig, facettenreich und sehr komplex, insofern für einen juristischen Laien nur schwer verständlich. Wir machen Rechte und Pflichten durch unsere Beratung transparent. Bei der Prüfung Ihrer Rechte und deren Durchsetzung unterstützen wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Dies immer dann, lässt sich eine außergerichtliche Beilegung des Streits nicht erreichen. Taktisch versiert bereiten wir notwendige Prozesse vor und begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens.