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Lassen Sie Ihr Wohnungseigentum nicht zum Experiment werden.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern sind für einen juristischen Laien genauso undurchsichtig wie deren Lösung experimentell sein kann. Zwar macht das Wohnungseigentumsgesetz hier grundsätzliche Vorgaben. Da das Verständnis vom eigenen Eigentum bei den Wohnungseigentümern häufig sehr unterschiedlich ausgestaltet ist und gleichzeitig die Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander hochsensibel, sollten Sie bei Differenzen innerhalb der Gemeinschaft frühzeitig und sachgerecht reagieren.

Wohnungseigentumsrecht

Kauf einer Eigentumswohnung Eigentümerversammlung


In der Praxis zeigt sich, dass bereits der Kauf einer Eigentumswohnung in seiner Tragweite und Komplexität vielfach unterschätzt wird. Die durch die Gemeinschaftsordnung und bereits gefassten Beschlüsse übernommenen Verpflichtungen sind den Käufern oftmals in ihrer Tragweite unklar. So setzt also die Arbeit des anwaltlichen Beraters bereits vor dem Kauf der Immobilie ein.

Wie leben wir zukünftig mit den anderen Wohnungseigentümern zusammen? Wer hat welche Verpflichtungen und welche Rechte? Mit welchen finanziellen Belastungen, zum Beispiel durch das monatliche Hausgeld, muss man rechnen? Wir als Ihrer anwaltlichen Berater unterstützen Sie bei Klärung all dieser Fragen.

Auch für den Verwalter sind seine durch die ständig neuen Urteile modifizierten Verpflichtungen nicht immer transparent. Bei der Aufarbeitung der Vorgaben der Rechtsprechung zum Beispiel zur Abfassung von Beschlussvorlagen, Abhaltung von Eigentümerversammlungen und deren Leitung, der Umgang mit Konflikten um bauliche Änderungen und die Auslegung von Regelungen im Gemeinschaftsverhältnis unterstützen wir Sie.