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Gute anwaltliche Beratung verhindert, dass Sie mit immobilienrechtlichen Fragen alleine im Tunnel stehen.

Kauf und Verwaltung von Immobilien stellen in der heutigen Zeit rechtlich anspruchsvolle Aufgaben dar. In den Kauf von Immobilien werden hohe Summen investiert, die Sie durch sachgerechte anwaltliche Beratung gut angelegt wissen sollten. Der Umgang mit sämtlichen Fragestellungen nach Erwerb einer Immobilie in Fragen aus dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht ist komplex und facettenreich.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst als Oberbegriff eine Vielzahl von rechtlichen Themenstellungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung und der Veräußerung von Immobilien stehen. Sowohl Privatpersonen als auch institutionelle Investoren sind von diesen Themenstellungen betroffen, ganz gleich, ob sie zur Verwirklichung des eigenen Wohnwunsches auf dem Immobilienmarkt aktiv sind oder die Immobilientransaktion einer attraktiven Geldanlage oder den gewinnbringenden Wiederverkauf dienen soll.

Ein Immobilienprojekt steht und fällt mit dem richtigen Einstieg, gleich, ob gewerblicher oder wohnwirtschaftlicher Natur. Bereits die Verhandlung und Gestaltung von Maklerverträgen entscheidet über einen konfliktfreien Start. Reservierungsgebühren, Pflichten des Maklers, Kaufvertragsbeauftragung – alles Themen, die geklärt und geregelt werden sollten.

Trifft eine Privatperson eine Kaufentscheidung, sollte diese gut vorbereitet und keinesfalls in der juristischen Umsetzung unterschätzt werden. Aussagen, die im Vorfeld getroffen wurden, z.B. zum Erschließungszustand, sollten stets kritisch hinterfragt und überprüft werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Oftmals ist es auch ratsam, Haus oder Eigentumswohnung des sachverständigen Prüfung hinsichtlich des baulichen Zustandes zu unterziehen. Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Beschlusssammlungen im Rahmen eines Wohnungskaufes sollten eingesehen werden, bestehende Mietverhältnisse überprüft werden, bevor die Unterschrift unter einen Kaufvertrag erfolgt.

Im Rahmen von Immobilientransaktionen gewerblicher Käufer und Verkäufer liegt das Augenmerk auf der Vorbereitung und Steuerung des Ankauf-/Verkaufsprozesses. So gehen dem eigentlichen Kaufvertragschluss in der Regel der Abschluss von Exklusivität- und Vertraulichkeitsvereinbarungen voraus, des Weiteren die Festlegung der Eckpunkte im sogenannten LOI („letter of intent“) oder HoT („heads of terms“), Bestückung und Prüfung von Datenräumen im Rahmen der kaufmännischen, rechtlichen und technischen due Diligence und insbesondere auch die Prüfung bestehender Mietverträge.

Durch den stillschweigenden „Grundsatz“, dass der jeweilige Käufer den Notar beibringt, wird in der Regel eine Partei des Immobilienkaufs häufig mit einem ihm nicht bekannten Notariat konfrontiert. Umso wichtiger ist es, auch im Rahmen der Kaufvertragsgestaltung bei ausreichendem Zeitrahmen Regelungen sorgfältig zu prüfen und den entsprechenden Bedürfnissen anzupassen. Jeder Immobilienkauf, ob „groß oder klein“, birgt besondere Herausforderungen, die durch eine Regelung „von der Stange“ nicht abgedeckt werden können. Ein Notar ist der Neutralität verpflichtet, darf also eine parteiliche Beratung nicht vornehmen, so dass letztendlich jede Partei in hohem Maße für die Wahrung der eigenen Interessen selbst verantwortlich ist. Dies wird häufig gerade im Rahmen des Erwerbs durch Privatpersonen unterschätzt. Umso wichtiger ist es, für die Vertragsverhandlungen und den Kaufvertragsabschluss kompetente anwaltliche Begleitung in Anspruch zu nehmen.

Auch in der späteren Phase der Nutzungsaufnahme begleiten wir Sie bei der Erstellung und Verhandlung von gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Miet- und sonstigen Nutzungsverträgen und optimieren so Ihren Kapitaleinsatz durch eine tragfähige vertragliche Basis. Wir manövrieren Sie rechtssicher durch die „Fallen“ des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts.

Die Betreuung aus einer Hand erlangt bei der engen Verzahnung der verschiedenen Themengebiete besondere Bedeutung.

Ihre Ansprechpartnerin im Immobilienrecht ist Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Stefanie Scheuber.