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12.07.2012

Auch ein Rechtschutzversicherter hat Anspruch auf freie Rechtsanwaltswahl!

Das Oberlandesgericht Bamberg sah in der Berufungsinstanz mit der Vorgabe der Rechtsschutzversicherung in Form der Verknüpfung einer bestimmten Anwaltswahl mit finanziellen Vorteilen einen Verstoß gegen § 127 VVG. Nach dieser Norm sei der Versicherungsnehmer gerade berechtigt, den Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen, gehen eher für seine Betreuung am geeignetsten hält. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen könne eine Rechtsschutzversicherung dieses uneingeschränkte Wahlrechte des Versicherten gerade nicht einschränken. Zwar sei die abgefasste Klausel keine direkte Einschränkung, mit der die Rechtsschutzversicherung kund täte, sie zahle andere als die von ihr vorgeschlagenen Rechtsanwältin nicht. Mittelbar allerdings bestünde eine solche Beeinträchtigung.

Da es sich um eine hochbrisante Rechtsfrage handelt, hat das OLG Bamberg die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.


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