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10.02.2016

Betriebskostenabrechnung - das immer wieder leidige Thema für Vermieter!

Konkret hatte der BGH über die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung zu entscheiden, aus der die Rechenschritte für die Ermittlung der Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr bei Umlage auf mehrere Gebäude nicht ersichtlich waren. Bislang war die Linie des Bundesgerichtshofs, dass in einem solchen Fall die Abrechnung formell unwirksam sei. Nun änderte der BGH seine Ansicht zu Gunsten weniger Aufwandes für den Vermieter und mehr Übersichtlichkeit für den Mieter.

Der Senat betonte, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. Der zu betreibende Aufwand für den Vermieter sie vertretbar sein und sich insoweit in Grenzen halten. Daraus resultieren dann nahezu zwangsläufig eine größere Übersichtlichkeit für den Mieter, da die Abrechnung dann nicht mit Details überfrachtet sei; dies müsse auch das Interesse des Mieters sein.


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