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28.02.2011

Bundestag beschließt die erbrechtliche Gleichstellung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte mit einer Entscheidung vom 28.05.2009 Deutschland auf, für eine erbrechtliche Gleichstellung nicht ehelicher Kinder zu sorgen. Der nach deutschem Gesetz alles entscheidende Stichtag zum 01.07.1949 sei menschenrechtswidrig und könne für die Zukunft nicht mehr aufrecht erhalten werden.

 

Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt, doch gilt für nach dem bislang geltenden Gesetz vom 19.08.1969 eine Ausnahme, die ein gesetzliches Erbrecht vor dem 01.07.1949 geborener Kinder ausschließt, wenn diese am 02.10.1990 in der damaligen Bundesrepublik gelebt haben. Gedanklich verhaftet war diese Regelung in der Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg für viele Kinder Väter, insbesondere aus dem Kreis der Alliierten, unbekannt blieben.

Diese Ungleichbehandlung – der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen – soll durch das neue Gesetz rückwirkend, also auch schon vor die Zeit vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, aufgehoben werden.


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