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22.04.2010

Der Bezug von Elterngeld soll vereinfacht werden

Aus Sicht des Bundesrats belastet die derzeit aufwändige Einkommensermittlung die Verwaltungen der Bundesländer in unvertretbar hohem Maß. Daraus ergäben sich Wartezeiten, die so lang seien, dass sie die Zielsetzung der Leistung in Frage stellen. Vereinfache man nicht, könnten die durchschnittlichen Laufzeiten nicht unter einem Monat gehalten werden.

Wünschenswert wäre, die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben zu erleichtern. Pauschale Abgabensätze und eine fiktive Nettoberechnung der Steuern würde die aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu bewertenden Positionen deutlich verringern, heißt es in dem Entwurf.

Darüber hinaus soll die Neuregelung eine Schwachstelle der bisherigen Regelung beseitigen. Bisher könne ein Elternteil sein Elterngeld dadurch beeinflussen, dass er rechtzeitig einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Weniger gut informierte Antragsteller, die dies nicht wissen, würden weniger Elterngeld beziehen, argumentiert der Bundesrat. Durch die fiktive Nettoberechnung würden sich Freibeträge nicht mehr auf das Elterngeld auswirken und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.

Der Bundestag sieht den Vorschlag des Bundesrats kritisch, stimmt allerdings grundsätzlich mit diesen dahingehend überein, dass eine möglichst einfache Bearbeitung mit kurzen Wartezeiten für die Antragsteller wünschenswert ist.


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