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21.02.2011

Eigenbedarfskündigung einer Wohnung durch eine Firma zu Gunsten eines Gesellschafters ist nicht zulässig!

Wer von einer Personengesellschaft Wohnraum anmieten, wird aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zukünftig keine Eigenbedarfskündigung mehr zu befürchten haben. Eine Gesellschaft – dies gilt im übrigen wohl auch für die GmbH und die AG– könne schon begriffsnotwendig Wohnraum für sich selbst nicht nutzen wollen. Da sie eine rechtlich eigenständiges Subjekt ist, kann sie auch nicht gleichgesetzt werden mit einen ihrer Gesellschafter.


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