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08.11.2018

Eigenbedarfskündigung von Wohnraum auch möglich, wenn Wohnung partiell für Familie als Ferienwohnung genutzt werden soll

Liegt eine Eigenbedarfskündigung vor, ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Wünscht ein Vermieter den Freizug einer Wohnung, um diese selbst nur temporär – wie im entschiedenen Fall 2-4 Wochen pro Jahr – zu nutzen, spricht dies nicht prinzipiell gegen die Wirksamkeit einer Kündigung. Den Lebensmittelpunkt müsse der Vermieter gerade in der Wohnung nicht begründen. Immer dann, wenn der Eigennutzungswunsch ernsthaft verfolgt werde, von vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen getragen und nicht missbräuchlich ist, ist dem Vermieter auf Wunsch seines Eigentums nachzukommen.


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