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03.07.2009

Erb- und Pflichtteilsrechtsreform passiert nach langem Hin und Her den Bundestag

Aus der von der Politik ins Auge gefassten großen Reform des Erb- und Pflichtteilsrechts ist nun ein »Reförmchen« übrig geblieben. Ein weitläufiger Konsens konnte nicht erzielt werden, insbesondere blieben die in der Praxis oftmals zu ungerechten Ergebnissen führenden Regelungen unverändert.

Die wesentlichen Eckpunkte der Reform sind einerseits die Erleichterungen beziehungsweise sprachlichen Neufassung einer Pflichtteilsentziehung.

Andererseits soll die Stundung von geltendgemachten Pflichtteilsansprüchen den Erben erleichtert werden, da solche Pflichtteilsansprüche häufig bei fehlender Liquidität für Nachlässe existenzbedrohend sind. Pflichtteilsergänzungsansprüche reduzieren sich zukünftig für jedes Jahr verstrichener Zeit um 1/10, so dass ab dem 11. Jahr sie für die Pflichtteilsergänzung nicht mehr relevant sind; die Problematik um fehlenden Fristanlauf bei vorbehaltenen Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht), also der in der Praxis häufigste Fall, bleibt durch die Regelung ungelöst.

Das ursprüngliche Ziel, pflegenden Abkömmlingen geldwerte Vorteile für ihre Pflegedienste zukommen zu lassen, wurde weitestgehend verfehlt. Schwiegertöchter und weitläufigere Verwandte als die eigenen Kinder sind nach wie vor ohne jeden Ausgleich nach der Reform. Lediglich das Erfordernis des Verzichts auf eigenes Einkommen während der Pflege wurde abgeschafft.

Als letzter Punkt wurde die Verjährungsfrist von bisher 30 Jahren auf 3 Jahre gekürzt.

Es bleibt zu konstatieren, dass die Reform nur halbherzig stattgefunden hat, in einer Praxis sowohl kaum mit wesentlichen Auswirkungen zu rechnen ist.


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