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15.04.2010

Formularmäßige Schadenspauschalierung beim Autokauf unter Umständen wirksam

Es genügt, wenn durch den Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne weiteres klar wird, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in geringerem Maße entstanden, eingeschlossen sei.  Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, erfülle diese Voraussetzung, so der BGH (Az.: VIII ZR 123/09).


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