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10.09.2018

Gibt es einen „Haupterben“?

Ein Testament, welches dem Wortlaut nach unklar ist, insbesondere unjuristische Formulierungen bemüht, ist auszulegen. Für eine solche Auslegung sind unterschiedlichste Kriterien neben dem Wortlaut, insbesondere auch die vermeintliche inhaltliche Ausgestaltung des letzten Willens, maßgeblich. Aus der Verwendung des Wortes „Haupterben“ ließe sich im normalen Sprachgebrauch schließen, dass es neben diesem auch „Nebenerben“ geben müsse. Juristisch gibt es diese allerdings ebenso wenig wie den oftmals bemühten Haupterben. Ob andere Bedachte im Testament nun ebenfalls als Erben anzusehen sind oder bloße Vermächtnisnehmer darstellen sollen, muss anhand der zur Verfügung stehenden Kriterien entschieden werden, wenn dies möglich ist. Keinesfalls folgt aus dem Begriff per se, dass es weitere Erben gibt oder dass alle anderen Bedachten nur Vermächtnisnehmer sein. Letztendlich ist es eine Frage des Einzelfalls, was anzunehmen ist.


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