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08.06.2010

Grundsatzurteil zur Sterbehilfe naht!

Zugrunde liegt der Entscheidung ein Fall, in dem ein Rechtsanwalt seiner Mandantin den Ratschlag erteilt hatte, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden, über den ihre im Koma liegende Mutter versorgt wurde.

Die Frau war nach einem Hirnschlag 2002 ins Koma gefallen. Wenige Wochen zuvor hatte sie ihrer Tochter gesagt, dass sie keine Beatmung und keine künstliche Ernährung wolle, falls sie das Bewusstsein verlieren und pflegebedürftig werden sollte. Das Pflegeheim hatte sich jedoch geweigert, die künstliche Ernährung zu beenden. Nachdem die Tochter den Schlauch durchgeschnitten hatte, wurde der Mutter gegen den Willen der Kinder eine neue Magensonde gelegt. Sie starb zwei Wochen später an Herzversagen.

Das Landgericht Fulda hatte den Rechtsanwalt im April 2009 wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Tochter wurde freigesprochen. Sie habe sich auf den Rat des Anwalts verlassen dürfen, befand das Gericht - er hatte ihr gesagt, das Vorgehen sei rechtmäßig.

Ungewöhnlich ist, dass neben dem Verteidiger des Anwalts auch der Vertreter der Anklage Freispruch fordert. Würdiges Sterben solle ebenso ermöglicht werden wie dem Willen des Patienten Geltung verschafft werden. Dagegen vertritt die Vorsitzende Richterin des 2. Strafsenats die Auffassung, gezielte aktive Tötung sei niemals zu rechtfertigen; auch dann nicht, wenn der Patient dies wünsche.


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