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03.09.2012

Hilfe für Versicherungsnehmer

Wer privat krankenversichert ist, soll danach von seiner Versicherung Auskunft darüber verlangen können, ob für eine geplante Behandlung, deren Betrag 2000,00 € überschreiten soll, die Kosten getragen werden. für eine entsprechende Beurteilung hat die Krankenversicherung nach dem Entwurf 2 Wochen Zeit. Aus der Stellungnahme muss sich ergeben, dass sich die Versicherung tatsächlich auch mit vorgelegten Unterlagen wie Kostenvoranschlägen beschäftigt hat.Äußert sich die Versicherung nicht, gilt die Zusage als erteilt. Der Versicherungsnehmer darf also davon ausgehen, dass die Versicherung die Behandlungs übernimmt.

Außerdem soll der Versicherungsnehmer über ein Einsichtsrecht in der privaten Krankenversicherung erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die sein Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen. Diese erlangt gerade in Zeiten, in welchen die privaten Krankenversicherungen immer öfter den Einwand fehlender Notwendigkeit der Behandlung bringen, große Bedeutung und stellt eine große Erleichterung für Versicherungsnehmer dar. Für die Versicherungsnehmer ist es oft unmöglich, selbst kostspielige Gutachten einzuholen, um die Situation besser einschätzen zu können.


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