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21.01.2015

Höchstgrenze für Beiträge zur Werbegemeinschaft

Im zu beurteilenden Fall war der Mieter mittels Mietvertrags zum Beitritt verpflichtet worden und die Beiträge auf ein Prozent des im Mietobjekt erzielten jährlichen Umsatzes bei Angabe eines Mindestbeitrags festgelegt. Während der Mieter die Auffassung vertrat, die Klausel sei unwirksam, ging das Gericht in der Berufungsinstanz davon aus, dass der Mieter durch diese Klausel nicht nur wirksam zum Beitritt verpflichtet werden konnte, vielmehr die Klausel insgesamt nicht gegen § 307 BGB verstoße. In der Klausel sei der Beitrag transparent und für den Mieter kalkulierbar festgelegt, er könne sich also auf diejenigen Kosten, die diesbezüglich auf den Mieter zukämen, einstellen.


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