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25.09.2013

Höhere Mindestlöhne in der Zeitarbeits-, Gebäudereiniger- und Baubranche

Die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger werden zum 1.11.2013 in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) auf 11,00 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern auf 9,75 Euro angehoben. Im Baugewerbe steigen die Mindestlöhne ab Januar 2014 in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) je nach Lohngruppe auf 11,10 Euro bis 13,95 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.


Beide Mindestlohnregelungen sind bis zum 31.10.2015 befristet.


Zeitarbeitnehmer haben ebenfalls Aussicht auf höhere Löhne; die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrags steht allerdings noch aus. Dieser sieht eine Anhebung der Lohnuntergrenze in den nächsten drei Jahren um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten vor. Im Übrigen ist hierin geregelt, dass Leiharbeitnehmer künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Eine weitere Änderung betrifft die Entgeltgruppenbeschreibungen. Facharbeiter sollen danach leichter höhergruppiert werden können.
Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.


Erstmals wird es allgemeinverbindliche Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer geben. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie ab dem 1.10.2013 mindestens 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro. Eine Erhöhung ist für Mai 2014 vorgesehen. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30.4.2015.


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