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30.06.2010

Internationales Erbrecht nun im Netz!

Mit dieser Internetseite sollen Fragen auf die wichtigsten Problemstellungen im Bereich des Erbrechts beantwortet werden. Der Besucher der Webseite könne dort erfahren, welches Recht anwendbar, welche Behörde im Ausland zuständig sei, desweiteren, ob er hinsichtlich zukünftig anzuwendenden Rechts Rechtswahl treffen könne. Allerdings könnten auch Rechtsanwälte und Notare hier nützliche Informationen zu den fremden Rechtsordnungen erhalten.

Am 14.10.2009 hatte die europäische Kommission eine Verordnung für die vereinfachte Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug verabschiedet. Hierdurch wird die Regelung für multikulturelle Erbfälle vereinfacht. Laut dieser Verordnung ist als einziges Kriterium für die Frage nach dem anzuwendenden Recht sowie der zuständigen Behörde der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers maßgeblich. Diese Vorschrift gibt jedem allerdings auch das Recht, auf seinen gesamten Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit für anwendbar zu erklären.


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