nach oben
08.07.2013

Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Wohnungen verpflichten?

Der Bundesgerichtshof ließ in seinem Urteil vom 08.02.2013 zwar offen, wem die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Nachrüstung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern treffe. Adressat könne die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Mitberechtigte am bebauten Grundstück oder auch die einzelnen Wohnungseigentümer sein. Letztendlich diene der Einbau von Rauchwarnmeldern allen Bewohnern des Gebäudes zur Warnung vor toxischen Gasen, im Gegensatz zu Brandmeldern nicht nur unmittelbar dem Schutz des Gebäudes. Insofern liege der notwendige Gemeinschaftsbezug vor. Die Wohnungseigentümer hätten also Beschlusskompetenz, die auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder umfasse.


← zurück