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11.12.2024

Kann man sich rechtlich relevant über den Wert eines Nachlasses irren?

Eine Enkelin schlug das Erbe Ihrer Großmutter aus, weil sie davon ausging, dass der Nachlass überschuldet sein, d. h. also, die Nachlasspassiva die Nachlassaktiva übertreffen würden. Dann stellte sich allerdings heraus, dass nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch Geld im Nachlass übrig blieb. Ein Haus aus dem Nachlass konnte für einen höheren Kaufpreis veräußert werden als von der Enkelin ursprünglich angenommen. Dies wollte die Enkelin so nicht stehen lassen und focht die Ausschlagung an mit dem Argument, sie habe sich über den Wert des Nachlasses geirrt. Das OLG Zweibrücken ließ diese Argumentation nicht gelten. Einzig relevante Irrtum sei ein solcher über die Zusammensetzung des Nachlasses, nicht jedoch über seinen Wert.


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