nach oben
20.03.2014

Kann man von einer Versicherung bei falschen Angaben bei Abschluss vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten?

Der BGH sprach in seinem Urteil vom 12.03.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 306/13 einem Versicherer das Recht zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag zu, hat der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnden Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer über die möglichen Folgen von falschen Angaben nicht ausreichend belehrt wurde. Die Belehrungspflichten seien nämlich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet. Der arglistig handelnde Versicherungsnehmer, der verschweigt, ist allerdings nicht schutzwürdig. Insofern könne er sich auf angebliche mangelnde Aufklärung auch nicht berufen.

Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer behauptet, dem von ihm eingeschalteten Versicherungsmakler wahrheitsgemäße Angaben unterbreitet zu haben. Der Versicherungsnehmer müsse sich das Verhalten des Maklers zurechnen lassen. Nur in ganz engen Ausnahmefällen käme eine derartige Zurechnung nicht in Betracht.


← zurück