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03.09.2012

Kautionsaufrechnung während laufendem Mietverhältnis - ein weit verbreitetes Übel!

Auch könne sich der Mieter nicht darauf berufen, Miete solange nicht zahlen zu müssen, wie er vom Vermieter hinsichtlich der Anlage seiner Kaution keine Auskunft erhalten habe. Dieses Argument ziehe nur, wenn er vor oder bei Eintritt des Verzugsvoraussetzungen (mit der Mietmntrichtung) diesen Einwand gegenüber dem Vermieter gebracht habe. Dies war hier nicht der Fall.


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