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14.07.2010

Kein Bußgeld mehr für fehlende Winterreifen!

»Geklagt« hatte ein Autofahrer, der mit seinem Pkw im November 2008 innerhalb eines Autos auf einer Eisfläche ins Rutschen kam und in dem Schaufenster eines an der Straße befindlichen Geschäfts »landete«. Bei diesem Unfall hatte sein Fahrzeug Sommerbereifung. Der Autofahrer erhielt für seine fehlenden Winterreifen eine Geldbuße von 85,00 €, da eher bei den Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Bereifung gefahren sei. Er hätte vielmehr Winterreifen aufziehen müssen.

In der 3. Instanz wurde letztendlich zu Gunsten des Autofahrers entschieden. Das Gesetz sei so unklar, dass für den Autofahrer nicht zu erkennen sei, welche Eigenschaften seine Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten. Es gebe gerade keine generelle gesetzliche Verpflichtung, im Winter ausschließlich mit Winterreifen zu fahren. Darüber hinaus könne - gerade bei neuen Reifen - nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ob nicht auch Sommerreifen geeignet im Sinne des Gesetzeswortlauts seien.

Laut OLG würden so genannte Sommerreifen von vornherein kaum auf Schnee- und Glättetauglichkeit geprüft. Bei einem Winterreifentest im Jahr 2005 seien nur zwei Sommerreifen getestet worden, die sich beim Fahren auf Eis sogar als geeignet erwiesen hätten. Das OLG weist darauf hin, dass der Gesetzgeber diese Unklarheit durch eine klare Anordnung hätte vermeiden können. Denkbar ist nach seiner Auffassung beispielsweise eine klare Anordnung von Winterreifen bei «Wetterverhältnissen, bei denen Eis und/oder Schnee möglich sind».


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