nach oben
10.01.2014

Keine Haftung für illegales Filesharing

Der BGH hatte sich am 08.01.2014 zum Aktenzeichen I ZR 169/12 mit einer Klage einer Plattenfirma gegen einen Familienvater zu beschäftigen, über dessen Anschluss in einer Internetbörse zum Herunterladen ausschließlich urheberrechtlich geschützte Nutzungsrechte verfügbar gemacht wurden. Letztendlich kam heraus, dass sein volljähriger Stiefsohn ohne sein Wissen illegal Musik heruntergeladen hatte.

Während die Vorinstanzen dem Vater noch ein Verschulden zugeschrieben hatten, entschied der BGH, dass ein Anschlussinhaber nur dann haftet, wenn er konkreten Anlass für die Befürchtung habe, dass ein volljähriger Familienangehöriger den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht. Dann hat er einzuschreiten und notwendige Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen. Solange solche Anhaltspunkte nicht bestehen, besteht auch keine Haftung des Anschlussinhabers.


← zurück