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09.08.2013

Kosten- und Gebührenerhöhungen zum 01.08.2013 in Kraft getreten

Im Bereich der Gerichtskosten bedeutet dies u.a.:

  • neue Gliederung der Streitwertstufen wie folgt: EUR 500,00, EUR 1.000,00, EUR 1.500,00, EUR 2.000,00, EUR 3.000,00, EUR 4.000,00, EUR 5.000,00 (die folgenden Stufen bleiben wie gehabt),
  • die Mindestgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren ist von EUR 23,00 auf EUR 32,00 erhöht worden (Kostensteigerung um 40%),
  • die Gebühr (1,0-fach) der untersten Streitwertstufe (statt EUR 300,00 nunmehr EUR 500,00) beträgt EUR 35,00, bei Streitwerten bis zu EUR 600,00 erhöhen sich die Gerichtskosten damit um 40% (Beispiel: bei streitiger Forderung von EUR 250,00 betragen die Gerichtskosten (3,0-fache Gebühr) nunmehr EUR 105,00 statt bislang EUR 75,00),
  • für den Antrag eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden zukünftig EUR 20,00 erhoben,
  • die Kosten für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls belaufen sich zukünftig ebenfalls auf EUR 20,00, das gesamte Verhaftungsverfahren (inkl. Gerichtsvollzieherkosten) kostet in Zukunft EUR 70,05.
  • Bei den Rechtsanwaltsgebühren gilt u.a.:
  • ebenfalls neue Gliederung der Streitwertstufen wie folgt: EUR 500,00, EUR 1.000,00, EUR 1.500,00, EUR 2.000,00, EUR 3.000,00, EUR 4.000,00, EUR 5.000,00 (die folgenden Stufen bleiben wie gehabt),
  • die Gebühr (1,0fach) in der untersten Streitwertstufe (statt EUR 300,00 nunmehr EUR 500,00) beträgt ab sofort EUR 45,00 (statt bislang bei Streitwerten bis EUR 300,00 lediglich EUR 25,00, d.h. hier eine Kostensteigerung um 80%).

Was die Gerichtsvollzieherkosten anbelangt, so sind auch hier weitreichende Kostensteigerungen um etwa 30% zu verzeichnen. Diese deutliche Erhöhung wird damit begründet, dass seit dem Inkrafttreten der Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts 2001 keine Anpassung mehr erfolgt ist und auch hier eine Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich angesehen wird.


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