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12.07.2018

Kostenerstattung für privates Sachverständigengutachten?

In dem Fall, der der Entscheidung des BGH vom 1.2.2017 zugrunde lag (VII ZB 18/14), hatte allerdings der Bauunternehmer selbst prozessbegleitend ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Nachdem der Auftraggeber im Prozess 60 % der Kosten zu tragen hatte, beantragte der Bauunternehmer auch die Festsetzung der Kosten für das Privatgutachten. Der BGH entschied allerdings, dass die Kosten in diesem Fall nicht erstattungsfähig seien. Dabei betonte der BGH allerdings, dass es für die Frage der Erstattungsfähigkeit keine Rolle spiele, ob das Gutachten den Prozess in irgendeiner Richtung hätte beeinflussen können. Entscheidungserheblich sei einzig und allein, ob eine Partei im Zeitpunkt der Einholung des Sachverständigengutachtens die Aufwendung dieser Kosten als sachdienlich ansehen konnte. Da dies in dem zur Entscheidung stehenden Fall nicht so war, ließ der BGH die Kostenfestsetzung des Parteigutachtens nicht zu.


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