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12.05.2014

Kündigung verspätet, wenn der Mieter ein Einschreiben-Rückschein nicht abholt?

Gerade der Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung kann in der Praxis ganz maßgebliche Folgen auslösen. Mitunter verlängern sich Mietverhältnisse um Jahre, werden sie nicht rechtzeitig gekündigt. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter das Schreiben so rechtzeitig aufgegeben, dass es beim Mieter vor Ablauf der Zugangsfrist eingeliefert wurde. Der Mieter unterließ es allerdings, das Kündigungsschreiben nach Kenntnisnahme des Benachrichtigungsschreibens abzuholen. Das OLG Hamburg vertrat die Auffassung, dass bei einem solchen Verhalten die Voraussetzungen einer Zugangsvereitelung erfüllt sei und bestätigte damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einmal mehr. Zwar bestehe nicht grundsätzlich bei einem Einschreiben mit Rückschein die Verpflichtung, unmittelbar auf Benachrichtigung hin Briefe von der jeweils zuständigen Poststelle abzuholen. Eine dementsprechende allgemeine Obliegenheitspflicht gäbe es gerade nicht. Etwas anderes gelte allerdings dann, wenn der Empfänger mit dem Zugang einer rechtserheblichen Erklärung rechnen musste und trotzdem den Brief nicht abholt. In diesem Fall muss er dann so behandelt werden, als hätte in das Schreiben zum Zeitpunkt des frühestmöglichen Abholungszeitpunktes erreicht.

Das OLG Hamburg ging sogar soweit, dass dies dem Mieter zuzurechnen, da dieser – die Kündigung war vorher nicht angekündigt worden – aufgrund erheblichen Verzuges mit der Mietzahlung damit rechnen musste, eine außerordentliche Kündigung zu erhalten. In einem solchen Fall müsse ein Mieter immer geeignete Vorkehrungen treffen, dass aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen rechtserhebliche Erklärungen auch zugehen können. Tut er dies nicht, wird darin in aller Regel ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Vertragspartner liegen. Der Mieter ist also so zu stellen, als hätte er das Schreiben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten.


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