12.03.2026
← zurückMuss der Vermieter über eine bestehende Verkaufsabsicht hinsichtlich der Mietwohnung aufklären?
Das Landgericht Stuttgart stellte in seinem Beschluss klar, dass ein Vermieter vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags nicht verpflichtet sei, den Mieter über eine bloße Verkaufsabsicht aufzuklären. Der Mieter könne keinen Schadensersatz wegen unterlassener Offenbarung einer Verkaufsabsicht, die sich noch nicht auf einen bestimmten Erwerber konkretisiert habe, verlangen. Eine Aufklärungspflicht über Verkaufsabsichten könne nur dann bestehen, wenn ganz konkrete und greifbare Anhaltspunkte für einen Verkauf an einen bestimmten Interessenten vorlegen. Solange sich die Verkaufsabsicht noch nicht konkretisiert habe, also allgemeinen sei, müsse der Vermieter nicht aufdecken.
