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18.03.2013

Navigationshilfe Handy = verbotene Handynutzung!

Das Oberlandesgericht Hamm bejahte dies in einem Beschluss vom 18.02.2013. Ein Mobiltelefon dürfte auch dann beim Autofahren nicht in die Hand genommen oder festgehalten werden, wenn es nicht zum Telefonieren unmittelbar benutzt werde, vielmehr als Navigationshilfe diene. Der Abruf von Navigationsdaten stelle eine bestimmungsgemäße Bedienung des Mobiltelefons dar, welche generell im Straßenverkehr untersagt ist.

Durch das Verbot solle grundsätzlich verhindert werden, dass sich der Fahrer mit seinem Handy beschäftige, gleich, ob er es zum Telefonieren oder zu anderen Zwecken nutze. Das Verbot solle gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um sich auf die Autofahrt zu konzentrieren und die »Fahraufgabe« ungehindert zu bewältigen. Hierbei sei es egal, ob er das Handy zum Zwecke der Eingabe von Navigationsangaben in der Hand hielte und deswegen die Hände nicht frei habe oder ob er telefonierte.


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