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14.01.2013

Neues Zwangsvollstreckungsrecht

Bisher war man als Schuldner frühestens nach drei Jahren zur erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, also zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet. Die eidesstattliche Versicherung heißt jetzt Abgabe der Vermögensauskunft und kann vom Gläubiger zukünftig bereits nach zwei Jahren verlangt werden.

Wurde ein Schuldner bisher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert und nahm er diesen Termin nicht wahr, so konnte beim zu-ständigen Amtsgericht ein Haftbefehl gegen ihn zur Erzwingung der Abga-be der eidesstattlichen Versicherung erwirkt werden. Weitere Folgen hatte dies dann nicht, insbesondere wurde der Haftbefehl nur vollstreckt, wenn der Schuldner auch unter diesem Druck nicht der Aufforderung des Gläubigers zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse nachkam.

Nach dem neuen Recht hat der Schuldner Mitwirkungspflichten. Wurde er daher vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft aufge-fordert und kommt er diesem Verlangen nicht nach, so kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers zum Beispiel Einsicht in das Register beim Kraftfahrtbundesamt nehmen, um hierüber zu erfahren, ob der Schuldner Eigentümer eines Pkws ist. Ferner kann der Ge-richtsvollzieher bei unterbliebener Mitwirkung des Schuldners einen Eintrag in das Schuldnerverzeichnis veranlassen, dass zukünftig bundesweit geführt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Durch diese Transparenz soll es einem potentiellen Schuldner schwer gemacht werden, seine Zahlungsunfähigkeit zu verstecken.

Die Gerichtsvollzieher müssen ferner die Vermögensauskunft, die der Schuldner bei ihnen geleistet hat, in ein bundesweites Vollstreckungspor-tal einstellen, von wo aus es zentral verwaltet und abgerufen werden kann.

Ob sich die Reform in der Praxis als hilfreich erweist bleibt abzuwarten. In jedem Fall werden durch eine Vereinheitlichung des Verfahrens und eine starke Nutzung neuer Medien – weil beispielsweise die Vermögensauskunft nur noch elektronisch erfasst und verwendet wird – die Wege kürzer und das Verfahren wohl transparenter.


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