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01.05.2013

Parabolantenne - Nein Danke!

Das Amtsgericht München sprach den Mieter in seiner Entscheidung vom Aktenzeichen 473 C 12502/12 nur dann einen Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne zu, wenn die Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Recht des Mieters die absolute Notwendigkeit einer solchen Installation ergäbe. Besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte set-top-Box ausländische Sender zu empfangen, sei es im Allgemeinen dem Mieter zuzumuten, die monatlichen Mehrkosten für diese Box zu tragen, wenn eine Parabolantenne optisch störe. Über Kabel gebe es  die Möglichkeit, das Informationsbedürfnis auch ausländischer Mieter zu decken. Mehrkosten von 60,00 €-150,00 € für die entsprechenden Vorrichtungen bzw. Decoder seien hinnehmbar. Dies zumindest dann, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Einkommensverhältnisse des Mieters dem nicht gänzlich entgegenstünden. Selbst dann allerdings könne man bei den Sozialbehörden die monatlichen Mehrkosten als zusätzliche Leistungen beantragen.


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