15.04.2010
← zurückPrivate Steuerberatungskosten bleiben in der Einkommensteuer unberücksichtigt
Hierbei stellte der BFH nochmals klar, dass die privaten Steuerberaterkosten unter keinem denkbaren Umstandeinkünfte oder Einkommen des Steuerzahlers mindern. Weder als dauernde Last noch als außergewöhnliche Belastung seien diese Kosten abzugsfähig.