Schadensersatz bei verlorenem Reisegepäck
Der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom zweite 20.11.2012 Lage insofern ein Sonderfall zu Grunde, als dass das Gepäck nicht von dem Reisenden selbst aufgegeben wurde, vielmehr ein Mitte reisender das Gepäckstück aufgegeben hatte. Dies nahm die Fluggesellschaft zum Anlass, Schadensersatz zu verweigern.
Der europäische Gerichtshof erklärte, der Reisende habe zu beweisen, dass das Gepäckstück tatsächlich vom Mitreisenden aufgegeben wurde und dass in dem verlustig gegangenen Gepäckstück Gegenstände des Reisenden sich befunden hätten. Ist der aufgeben der ein Familienmitglied, könne im Wege einer Beweiserleichterung durchaus berücksichtigt werden, dass die Flugscheine zusammen gekauft wurden oder man eben auch gemeinsam eingecheckt habe.