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08.04.2010

Scheidung multinationaler Ehen soll vereinfacht werden

Die vorgeschlagenen Regeln gelten zunächst in den 10 EU-Mitgliedstaaten, die auf eine verstärkte Zusammenarbeit hingearbeitet haben.

Wenngleich Deutschland sich nicht beteiligt hat, kann es sich wie jedes andere EU-Land auch jederzeit anschließen, erließ die EU-Kommission am 24.03.2010 verlautbaren.

Der Schutz des schwächeren Ehepartners steht bei den Regelungen im Vordergrund. Die bevorstehende Ehescheidung bringt Eheleute unterschiedlicher Nationalität häufig in eine schwierige persönliche Lage, weil die Rechtssysteme ihrer Länder oftmals sehr unterschiedlich sind.

Oft Saint Kinder und die schwächeren Ehepartner die Leidtragenden, erläutert Justizkommissarin Viviane Reding die gegenwärtige Situation. Bisher steht es jedem Ehepartner frei, das Land zu wählen, in welchem er geschieden werden möchte. Damit verbunden ist die für ihn günstige Rechtswahl, insbesondere finanzielle Vorteile bringen kann, aber auch die Möglichkeit, die Scheidung zeitlich hinauszuzögern.Kann sich bisher ein Ehepartner die Reise- und Anwaltskosten nicht leisten, hatte er keinerlei Hilfe zu erwarten.

Beispielsweise könne ein Pole, der nach Finnland umziehe, dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen. Die neue Verordnung mache in den teilnehmenden Mitgliedstaaten Schluss mit diesem «Scheidungs-Shopping», so Reding.

Mit der neuen Regelung wird sichergestellt, dass das Recht des Landes angewandt wird, in dem der schwächere Ehepartner in der Ehegemeinschaft lebe oder zuletzt in der Ehegemeinschaft gelebt habe.


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