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13.11.2018

Selbstnutzung für Instandsetzungsanspruch des Mieters nicht Voraussetzung

Der BGH (Urteil vom 22.8.18, VIII ZR 99/17)entschied, dass es für das Rechtsschutzinteresse unwichtig sei, ob der Mieter die Wohnung selbst bewohnt oder sie nahen Angehörigen überlassen habe. Die gesetzliche Pflicht, das Mietobjekt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie in einem entsprechenden Zustand zu erhalten, treffe den Vermieter unabhängig davon, wer die Wohnung  tatsächlich bewohnt. Eine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung sei für den Mangelbeseitigungsanspruch an sich ohne Bedeutung.


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