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07.02.2013

Stärker Schutz der nichtehelichen Kinder geplant

Nach diesem Gesetz sollen sogenannte weisse Karteikarten durch die elektronische Erfassung vorhandener Informationen zu nichtehelichen Kindern ersetzt werden. Damit wiederum soll gewährleistet sein, dass nach dem Tod des Vaters das Nachlassgericht auf verlässliche Informationen über nichteheliche, allerdings erbberechtigten Kinder zurückgreifen kann.


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