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09.01.2014

Steuerfreibetrag für ausländischen Erben

Das Finanzgericht in Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einem in der Schweiz lebenden Erben hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks trotz beschränkter Erbschaftssteuerpflichtigkeit derselbe Freibetrag zur Verfügung steht, den ein deutscher Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht für sich in Anspruch nehmen dürfte.

Bevor das Gericht das Urteil sprach, legte es den Fall zur Entscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. Inmitten der Vorlage stand die Fragestellung, ob die gesetzlich vorgesehene Ungleichbehandlung des beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Erben im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen mit der Kapitalverkehrfreiheit zu vereinbaren sei, was der EuGH verneinte. Inländer und Ausländer seinen insoweit gleich zu behandeln, so dass das Finanzgericht Düsseldorf letztendlich dem ausländischen Erben denselben Freibetrag wie einem Inländer zugestand.


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