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11.07.2012

Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung durch mehrere Bevollmächtigte zulässig?

Am 30.03.2012 stellte der BGH klar, dass es jederzeit möglich sei, dass ein Wohnungseigentümer mehrere Bevollmächtigte in die Wohnungseigentümerversammlung schicke. Diese dürften allerdings nicht unterschiedlich abstimmen, vielmehr sei eine einheitliche Stimmbildung vonnöten. Dabei komme es nicht darauf an, ob in der Gemeinschaftsordnung festgelegt sei, dass nur bestimmte Personen die Vertretung übernehmen dürften.

Bei der Vertretung durch mehrere Personen müssten sich die mehreren Bevollmächtigten untereinander abstimmen, wer für den Vertretenen stimmt und wie abgestimmt werden soll. Dazu könne der Wohnungseigentümer den Vertretern Weisungen erteilen. Er könne davon aber auch absehen und den Vertretern die Koordinierung untereinander überlassen.


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