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27.05.2013

Vorläufiger Stopp des Verkaufs rechtsextremistischer Kleidung auf eBay

Eine Händlerin veräußerte Kleidung, die im Rahmen bestimmter Medienberichte als rechtsextremistisches Erkennungsmerkmal beschrieben worden war, über eBay. Gegen die Sperrung brachte sie vor, sie selbst sei der rechtsextremistischen Szene nicht verbunden und durch das Verbot des Verkaufs massiv beeinträchtigt, da ihr Verkauf an Endkunden zu 25 % über die Internetplattform erfolge.

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wollte sie den Weiterverkauf erzwingen, was ihr misslang. Das Gericht erklärte bereits die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes für unzulässig, da die Entscheidung im Eilverfahren nicht nur der Sicherung von Ansprüchen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren diene, vielmehr dann, würde der Weiterverkauf erlaubt, dies unumkehrbar sei. Dies würde die Hauptsache vorwegnehmen, was grundsätzlich im einstweiligen Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen möglich sei. Ein solcher Ausnahmefall liege hier nicht vor, weswegen der Internethändler blockieren dürfe.


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