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26.08.2026

Wann darf der Vermieter eine Wohnung besichtigen?

Grundsätzlich steht es einem Vermieter nicht beliebig frei, vermieteten Wohnraum zu besichtigen. Er braucht vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung. Ein solches berechtigtes Interesse kann sich z.B. ergeben aus gemeldeten Mängeln, die es zu beseitigen gilt, Weitervermietung bei gekündigtem Mietverhältnis etc. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen, Abmahnungen und auch eines gerichtlich erwirkten Duldungstitels dem Vermieter die Möglichkeit zur Besichtigung nicht gegeben. Der Vermieter hatte die Nase voll und kündigte das Mietverhältnis ordentlich unter Berufung auf die vorsätzliche Pflichtverletzung des Mieters. Das LG München I hielt diese Kündigung für berechtigt, da das Verhalten des Mieters gerade nicht nur Ausdruck von Unbeholfenheit, vielmehr eine bewusste Missachtung der berechtigten Vermieter Interessen darstellen.


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