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14.01.2013

Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe auch am Sonntag

Das Landgericht Berlin hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Mieter die Übergabe der Mietsache an einem Sonntag verlangte, nachdem der Sonntag der erste des Monats war und der Mietvertrag von diesem Tag an zu laufen begann. Der Vermieter wollte die Übergabe erst am nächsten Werktag durchführen.

Das Gericht stellte fest, dass der Vermieter einer Wohnung diese zum Mietbeginn zur Verfügung zu stellen habe, gleich ob dieser Mietbeginn auf einen Werktag oder auf einen Sonntag falle. Gerade weil Wohnungsmietverträge in der Regel zum Monatsende endeten, sei der Mieter oftmals darauf angewiesen, seine neue Wohnung im direkten Anschluss zur Verfügung zu haben. Zwar sei für einen gewerblichen Vermieter angenehmer, eine Wohnungsübergabe an einem Werktag durchzuführen. Dies könne allerdings nicht maßgeblich sein, da es für den Mieter oft besser sei, die Wohnungsübergabe am Wochenende zu erledigen. Viele Mieter müssten selbst werktags arbeiten. Die einschlägige Fristenregelung des BGB in Form des § 193 BGB sei auf solche Fälle nicht anzuwenden.


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